Die Reform des Unterhaltsrechts ist seit dem 01.01.2008 in Kraft. Kinder sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, deshalb stellt das neue Unterhaltsrecht ihr Wohl an die erste Stelle. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d.h. sie erhalten den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern. Im zweiten Rang stehen künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen - und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Darüber hinaus werden wird die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt.
[Quelle: Bundesministerium der Justiz]
