Nach langjähriger Diskussion hat am 18.6.2009 der Bundestag über neue Regelungen zur Patientenverfügung entschieden. Demnach muss nun der Wille des Patienten in Bezug auf die Anwendung von lebensverlängernden Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden. Bislang waren Patientenverfügung rechtlich nicht bindend. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll somit zum 1.9.2009 in Kraft treten.
Folgende Regelung wurden beschlossen:
- In einer Patientenverfügung können Volljährige festlegen, ob und wie sie ärztlich behandelt werden wollen, für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Betreuer und Bevollmächtigte sind im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine Patientenverfügung gebunden. Ihnen obliegt die Pflicht zur Prüfung, ob die, in der Patientenverfügung getroffenen Festlegungen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation sowie dem Willen des Betroffenen entsprechen.
- Die Patientenverfügung ist schriftlich niederzulegen. Es besteht kein Zwang, eine Patientenverfügung zu verfassen. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden.
- Wurde keine Patientenverfügung verfasst oder treffen die niedergelegten Festlegungen nicht die aktuelle Situation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff einwilligt. Hierfür ist der mutmaßliche Patientenwillen zu berücksichtigen.
- Eine Grenze, die die Reichweite der Festlegungen in bestimmten Fällen einschränkt, gibt ist nicht.
- Über die Durchführung von ärztlichen Maßnahmen entscheiden Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter im gemeinsamen Dialog. Hierbei muss der behandelnde Arzt genau die medizinische Indikation prüfen und mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten die entsprechende Maßnahme erörtern. Diese Abstimmung soll möglichst unter Einbeziehung naher Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen erfolgen.
- Bestehen zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem Meinungsverschiedenheiten, ist das Vormundschaftsgericht anzurufen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich zu der neuen Regelung wie folgt: "Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Vor allem die über 8 Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung haben, können sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird. Ich freue mich sehr, dass es nach jahrelangem Ringen gelungen ist, die Patientenverfügung gesetzlich zu verankern und damit die berechtigten Erwartungen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen. Alle Beteiligten brauchen klare Vorgaben und verlässliche Regelungen, wenn sie über ärztliche Eingriffe bei Menschen entscheiden müssen, die ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Die heute beschlossene Regelung enthält daher zu Recht keine Einschränkung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Sie gelten in jeder Lebensphase. Wir knüpfen die Beachtlichkeit des Patientenwillens weder an hohe bürokratische Anforderungen noch an Art oder Stadium einer Krankheit. Künftig ist jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht, für alle Beteiligten verbindlich. Wir stellen sicher, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich gewährleisten wir, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen das Vormundschaftsgericht als neutrale Instanz entscheidet."
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[Quelle: Bundesministerium der Justiz]
