Das Bundesministerium für Justiz erklärt, dass ledige Väter heute mehr Rechte haben: „Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Die Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte nicht einmal gerichtlich überprüft werden - das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet.“

Väter können nun gerichtlich entscheiden lassen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Dies gilt nun schon vor der gesetzlichen Neuregelung. Das Bundesjustizministerium arbeitet nun an einer gesetzlichen Regelung. Grundsätzlich soll nach dieser immer dann das gemeinsame Sorgerecht gelten, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht.

Die wichtigsten Fragen zum Sorgerecht hat das Ministerium in einem Informationsblatt zusammengefasst.

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[Quelle: Bundesministerium für Justiz]

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