Das Bundeskabinett hat am 20.5.2009 zusätzliche Erleichterungen für die Unternehmen bei Kurzarbeit beschlossen. Die maximale Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld wird demnach von 18 auf 24 Monate verlängert. Zusätzlich übernimmt künftig ab dem siebten Monat die Bundesagentur für Arbeit Sozialversicherungsbeiträge im vollen Umfang.
Gemäß Presseinformationen aus dem Bundesministerium für Arbeit gilt: "Die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird auf maximal 24 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
Mit Bezug auf den Beschluss zur vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem 7. Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld heißt es weiter: "Mit den zu beschließenden gesetzlichen Änderungen können künftig die Sozialversicherungsbeiträge für ab dem 1. Januar 2009 durchgeführte Kurzarbeit ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs auf Antrag vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Betrieb durchgeführt wurde. Dabei werden auch Zeiträume vor Inkrafttreten dieser Regelung berücksichtigt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist damit eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab Juli 2009 möglich. Zusätzlich zur vollen Erstattung wird geregelt, dass auf Antrag des Arbeitgebers bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten und mehr innerhalb der Bezugsfrist keine neue Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit erforderlich ist. In diesen Fällen läuft die Bezugsfrist ohne Unterbrechung für den gesamten bewilligten Bezugszeitraum weiter."
Mit Wirkung vom 1. Juli 2009 sollen die Änderungen in Kraft treten und befristet bis zum 31. Dezember 2010 gelten. Sie sollen Bestandteil eines Änderungsantrags zum 3. SGB IV-Änderungsgesetzes sein.
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[Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales]
