In den Bereich des Verkehrsrechts gehören alle Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr, ob mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß.
Sie sind Beteiligter an einem Verkehrsunfallgeschehen?
Wie verhalten Sie sich richtig?
Worauf müssen Sie unbedingt achten?
Oder wurde Ihr Kraftfahrzeug oder der Führerschein eingezogen?
Welche Rechte haben Sie und welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung?
Haben Sie die gerade auf Rot geschaltete Ampel übersehen? Wie können Sie Ihr Punktkonto in Flensburg reduzieren?
Themen im Überblick
- Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
- Das Ordnungswirdigkeitenverfahren
- Das Punktekonto des Verkehrszentralregisters
- Kosten des Verfahrens
Verkehrsunfall
Bei einem Verkehrsunfall gilt es schnell zu reagieren. Bestenfalls haben Sie bereits am Unfallort begonnen, die Beweise zu sichern:
- Sind Sie der Auffassung den Unfall nicht schuldhaft verursacht zu haben, alarmieren Sie die Polizei und lassen Sie eine Verkehrsunfallanzeige fertigen.
- Bei Zweifeln über den Unfallhergang machen Sie der Polizei gegenüber keine weiteren Angaben.
- Akzeptieren Sie nur bei eindeutigem Verschulden ein eventuelles Verwarnungsgeld!
- Haben Sie die Anschrift und/oder Telefonnummer von Zeugen?
- Sind Lichtbildaufnahmen angefertigt worden?
Vorsicht ist geboten, bei spontanen Schuldbekenntnissen! Am Unfallort ist man meist geschockt und von dem Ereignis überwältigt. Lassen Sie sich Zeit mit der Beurteilung des Unfallgeschehens. Die Aussage, den Unfall eventuell (mit)verursacht zu haben, kann auch noch später getroffen werden. Durch spontane Schuldbekenntnisse gefährden Sie Ihre eigenen Ansprüche und Ihren Versicherungsschutz!
Anschließend ist es umgehend erforderlich, die Weichen für das weitere Vorgehen richtig zu stellen. Die anwaltliche Beratung umfasst nun u.a. folgende Fragen:
- Besteht ein umfassender Anspruch auf Schadensersatz, oder müssen Sie mit Anrechnung einer Mithaftungsquote rechnen?
- Haben Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen oder können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung für Ihr Fahrzeug verlangen?
- Wie hoch ist Ihr eventueller Schmerzensgeldanspruch?
- Haben Sie Anspruch auf Verdienstausfall?
- Wer trägt die Heilbehandlungskosten (Zuzahlungen für Behandlungen und Medikamente, Praxisgebühr etc.)?
- Ist es erforderlich einen Kfz-Gutachter zu beauftragen, und wer übernimmt dessen Kosten?
- Sind eventuelle Ansprüche der gegnerischen Partei auf Schmerzensgeld und Schadensersatz berechtigt oder wie kann ihnen erfolgreich entgegengetreten werden?
Ihre individuellen Fragen werden selbstverständlich im anwaltlichen Beratungsgespräch ausführlich erörtert.
Kinder im Straßenverkehr
Beachten Sie, dass nach dem zweiten Schadensersatzrechtsänderungsgesetz (seit dem 01.08.2002), Kinder die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für den Schaden, den sie bei einem Verkehrsunfall einem anderen fahrlässig zufügen, nicht verantwortlich sind!
Ordnungswidrigkeiten
Werden Sie beschuldigt, eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen zu haben? Es hat sich jedoch alles gänzlich anders zugetragen? Oder könnte die Angelegenheit bereits verjährt sein?
Die Verjährungsfrist ist, je nach Art der Ordnungswidrigkeit und Höhe der Bußgeldandrohung, unterschiedlich gestaffelt. Sie variiert zwischen drei und sechs Monaten. Nach sechs Monaten verjähren z.B. Alkohol- und Drogenverstöße.
Beachten Sie die kurze zweiwöchige Einspruchsfrist im Ordnungswidrigkeitenrecht! Die Begründung des Einspruchs sollten Sie sorgfältig formulieren. Bestenfalls lassen Sie diese jedoch bereits durch Ihren Rechtsanwalt einreichen. Dieser ist in der Lage, zunächst die Verfahrensakte einzusehen und kann dann die Verteidigungsstrategie entwickeln.
Verkehrszentralregister
Sollte sich Ihr Flensburger Punktekonto stets und ständig mehren, sollten Sie die verschiedenen Möglichkeiten der Reduzierung der Punkteanzahl prüfen lassen und wenn möglich durchführen. Der Entzug des Fahrerlaubnis droht bisweilen schneller, als langläufig angenommen. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist im Nachhinein äußerst kostspielig, langwierig und zeitraubend. Bei Erreichen von 18 Punkten ist die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, also das erfolgreiche Absolvieren des „Idiotentests“ erforderlich.
Einen Auszug Ihres Punktekontos erhalten Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Alle notwendigen Informationen und Formulare erhalten Sie unter www.kba.de. Die Auskunft ist kostenlos.
Sollten Ihre Punkte längst gelöscht sein, stehen jedoch noch immer im Auszug des KBA? Diese und natürlich auch Ihre ganz individuellen Fragen werden im anwaltlichen Beratungsgespräch ausführlich erörtert.
Kosten des Verfahrens
Bei einem Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung auch verpflichtet, im Rahmen der Haftung die Rechtsanwaltsgebühren des Geschädigten zu zahlen.
Sollte die Haftungsfrage ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht geklärt werden können, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten, wenn Sie Schadensersatz-Ansprüche geltend machen.
Macht Ihr Unfallgegner jedoch Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend, sollten Sie sich an die Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeuges wenden. Diese muss sofort davon in Kenntnis gesetzt werden! Die Meldung übernehme ich gern für Sie.
Sollten Sie die Kosten des Verfahrens weder durch eine Rechtsschutzversicherung noch durch eigene finanzielle Mittel abdecken können, steht Ihnen auch hier die Möglichkeit der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe zur Verfügung.
Auch in all diesen Fragen werden Sie in dem ersten Gespräch individuell beraten. Die weitere Korrespondenz mit den Versicherern gehört zum Service der Kanzlei.