Sie wollen keine zeitraubenden und unnötigen Gespräche über die Gründe und die Einzelheiten Ihrer Trennung führen? Sie wollen Ihre Entscheidung möglichst zügig und fair umsetzen? Die einfache und schnelle Lösung haben wir für Sie parat …
Die Internet-Scheidung der Kanzlei Berger
Das Scheidungsverfahren ist ein rein formales Verfahren, sofern Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Folgen der Trennung und Scheidung bereits einig sind. Ideal also für ein schnelles und unkompliziertes Verfahren: die Onlinescheidung.
Sie überlassen uns die erforderlichen Informationen und Unterlagen – wir leiten für Sie das Ehescheidungsverfahren ein. Nutzen Sie hierfür unser Scheidungsformular. Der Scheidungsantrag muss in Deutschland zwingend durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin muss sich jedoch nicht anwaltlich vertreten lassen, so dass die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt entfallen.
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie alle erforderlichen Informationen zum Verfahren der Online-Scheidung. Sollten Sie trotzdem Fragen haben, können Sie selbstverständlich weitere Informationen in einem persönlichen Gespräch erhalten.
Alle weiteren Angelegenheiten, wie Unterhalt für die Kinder oder den Ehepartner, das Sorge- und Umgangsrecht, Hausrats- und Wohnungsangelegenheiten, Zugewinn / Vermögensausgleich, müssen im Ehescheidungsantrag nicht angesprochen werden.